Überörtliche Hilfe in Hochwassergebieten

Vh HochwAm gestrigen Montag, 10. Juni 2013 wurde im Zuge der vorgeplanten überörtlichen Hilfe (VüH) für die Hochwassergebiete in Sachsen-Anhalt, neben weiteren NRW-Bereitschaften, auch die Feuerwehr Bottrop als Bestandteil der Bereitschaft I des Regierungsbezirks Münster in Einsatzbereitschaft versetzt. In Kürze sollte mit einer Alarmierung zu rechnen sein. Heute (11. Juni 2013) erfolgte dann die Entwarnung.

 

 

Innerhalb weniger Stunden wurde eine Mannschaft zusammengestellt, welche zunächst für fünf Tage in Richtung Magdeburg aufbrechen sollte. Gemeinsam mit Kameraden aller Bottroper Ortswehren und der Berufsfeuerwehr meldeten sich spontan acht Kameraden der Ortswehr Kirchhellen um in den Flutgebieten Hilfe zu leisten.

 

Vergangene Woche (06. Juni 2013) wurden bereits in Gelsenkirchen ungefüllte Sandsäcke der Kreise Borken und Recklinghausen sowie der beiden Städte Bottrop und Gelsenkirchen gesammelt, welche nach Schönebeck in Sachsen-Anhalt transportiert werden und am Samstagmorgen (08.06.2013) rückten 230 Einsatzkräfte der Bereitschaften IV (Kreis Steinfurt) und V (Kreis Warendorf, Stadt Münster) nach Magdeburg aus.

 

Nach einer gegebenenfalls notwendigen Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeber, wurden Taschen mit dem Nötigsten gepackt. Sämtliche beteiligten Fahrzeuge wurden nach Konzept mit allen erforderlichen Gerätschaften, Vorräten und sonstigem Benötigten bestückt. Seit dem frühen Nachmittag wurde dann der Einsatzbefehl der Bezirksregierung erwartet. Am heutigen Mittag (11. Juni 2013) stattdessen die Entwarnung: Vorerst wird doch kein VüH-Einsatz erforderlich sein, so dass die Einsatzbereitschaft aufgehoben werden konnte.

 

Weitere Informationen

Wenn ein Schadensereignis umfangreiche überörtliche Hilfe erfordert, so können entsprechende Einheiten nach dem Konzept zur "vorgeplanten überörtlichen Hilfe" größeren Umfangs des Regierungsbezirks Münster mit klar definiertem technischen und taktischen Einsatzwert und eigener Führungsstruktur bis hin zur Stärke einer Abteilung angefordert werden. Die personelle Einsatzdauer beträgt maximal 1 Woche und ein Einsatz kann innerhalb oder außerhalb des Regierungsbezirks Münster erfolgen.

Eine Hilfesuchende Gebietskörperschaft kann über die Meldewege bei der Bezirksregierung bzw. über das ständige Lagezentrum beim Innenministerium NRW, welche dann wiederum eine Alarmierung durch die führenden Leitstellen der jeweiligen Bezirke veranlässt, eine oder mehrere Bereitschaften zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe alarmieren.

Das Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe (VÜH) sieht eine Abteilungsführung mit Führungsgruppe für alle 5 Bereitschaften des Regierungsbezirks Münster vor, welche jeweils aus 5-6 Zügen und einer eigenen Bereitschaftsführung bestehen. Jede Bereitschaft besteht aus ca. 150 Einsatzkräften und 30 Fahrzeugen. Im Regierungsbezirk Münster wurden folgende Bereitschaften gebildet:

Bereitschaft I (Kreis Borken, Stadt Bottrop)

Bereitschaft II (Kreis Coesfeld, Stadt Gelsenkirchen)

Bereitschaft III (Kreis Recklinghausen)

Bereitschaft IV (Kreis Steinfurt)

Bereitschaft V (Kreis Warendorf, Stadt Münster)

Befindet sich das Schadensereignis außerhalb des Regierungsbezirkes Münster und eine vorgeplante überörtliche Hilfe ist veranlasst rücken die Kräfte wie folgt ab: IV, V, II, I, III.

 

 

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Hier findet ihr alle Infos rund um Planung und Fortschritt des Projektes "Neubau Feuerwache 2 / Gerätehaus Kirchhellen".

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