Notruf absetzen

 

Welche Notrufnummer muss ich wann anrufen?

FEUERWEHR

(Feuer, Unfall etc.)

112

RETTUNGSDIENST

(medizinischer Notfall)

112

POLIZEI

(Einbruch, Überfall etc.)

110

KRANKENTRANSPORT

(Krankenfahrten etc.)

19 222

ÄRZTLICHER NOTDIENST

(Sie benötigen dringend ärztlichen Rat bei einer nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen)

Notfallpraxis am Marienhospital Bottrop (Webseite)

  • innerhalb der Öffnungszeiten 02041 - 2 36 54
  • sonst Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder 0180 - 50 44 100 (kostenpflichtig)

 

Wie setze ich richtig einen Notruf ab?

WER ist Meldender?
Nennen Sie dem Leitstellenbeamten Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer für eventuelle Rückfragen. Wenn es die Situtation zulässt - Erste Hilfe und Eigenschutz gehen immer vor - halten Sie sich telefonisch erreichbar und weisen Sie die eintreffenden Einsatzkräfte vor Ort ein.


WO ist die Einsatzstelle?
Nennen Sie Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk usw.. Gerade bei Mobiltelefonen kann es immer wieder vorkommen, dass Ihr Anruf bei der Leitstelle einer Nachbarstadt aufläuft. Daher ist eine genaue Bezeichnung des Unfallorts/Brandorts unbedingt erforderlich. Je exakter die Ortsangabe ausfällt, desto weniger Zeit müssen die Einsatzkräfte mit der Suche vergeuden.


WAS ist passiert?
Kurze Umschreibung der Situation unter Verwendung möglichst prägnanter Stichworte (Feuer, Explosion, Verkehrsunfall, Verletzte usw.).
Der Leitstellenbeamte muss hier bereits die einzuleitenden Maßnahmen erkennen können.


WIEVIEL verletzte Personen?
Durch diese Angabe kann der Disponent abschätzen wieviele Rettungsmittel zur Einsatzstelle beordert werden müssen.


WELCHE Verletzungen / Krankheiten?
Anhand dieser Angabe kann die Leitstelle erkennen, welche Einsatzmittel vor Ort benötigt werden (z. B. ob ein Notarzt erforderlich sein könnte).


WARTEN
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wurde! Die Leitstelle hat eventuell noch Rückfragen an Sie.

Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?

Eines vorab: Jeder Feuerwehreinsatz ist in erster Linie kostenlos! Nun aber in die Details:

Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen natürlich Kosten, welche in der Kosten- und Entgeltsatzung der Feuerwehr der Stadt Bottrop festgelegt sind.
Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist in §52 Abs. 1 jedoch festgelegt, dass die Einsätze grundsätzlich unentgeltlich sind. Nur in gesonderten Ausnahmefällen kann die Gemeinde nach §52 Abs. 2 des BHKG Kostenersatz verlangen.

Die Angst vor möglichen Kosten darf keinesfalls von einem Notruf abschrecken! Auch bei bloßen Verdachtsfällen (z. B. unklare Rauchentwicklung, Brandgeruch etc.), scheuen Sie nicht auf Nummer sicher zu gehen!

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

Nein, grundsätzlich trägt derjenige die entstandenen Kosten, welcher die Leistungen in Anspruch genommen hat. Der Anrufer trägt nur im Falle einer vorsätzlich unbegründeten bzw. böswilligen Alarmierung die Kosten. Zudem ist in diesem Fall mit einer Strafanzeige zu rechnen.

 


Alle Infos und Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr - es können daraus keine Rechtsverbindlichkeiten abgeleitet werden.

Neubau Gerätehaus

Hier findet ihr alle Infos rund um Planung und Fortschritt des Projektes "Neubau Feuerwache 2 / Gerätehaus Kirchhellen".

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