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Aufgaben einer Feuerwehr

"Feuerwehr, öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes wahrnehmen. Das Reichsgesetz über das Feuerwehrlöschwesen von 1938, das die Aufstellung einer Feuerschutzpolizei in allen größeren Städten vorsah, ist durch neue Landesgesetze ersetzt worden, in denen allen Gemeinden die Unterhaltung einer Berufs- oder Freiwilligen Feuerwehr zur Pflicht gemacht ist. Diese Feuerwehren sind weder als Polizei noch als Ordnungsbehörden anzusehen, sondern sind kommunale Einrichtungen ohne die Berechtigung, eigene Verfügungen zu erlassen.(...)"*

*Quelle: Bertelsmann Lexikothek Verlag, Gütersloh, 1987, S.47